2. 2.1. Mit Eingabe vom 7. Februar 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung (eventualiter um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung) für den Betrag von Fr. 100'000.00 nebst Zins von 5 % seit dem 8. Juni 2021. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Am 17. Februar 2023 reichte die Klägerin eine weitere Eingabe ein. 2.3. Der Beklagte ersuchte mit Gesuchsantwort vom 28. März 2023 um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens sowie Sistierung des Rechtsöffnungsverfahrens, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.