3. 3.1. Gegen diesen ihm am 2. September 2023 zugestellten Entscheid erhob der Gesuchsgegner mit Eingabe vom 6. September 2023 (Postaufgabe am 7. September 2023) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau, ohne einen konkreten Antrag zu stellen. -3- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 29. September 2023 beantragte der Gesuchsteller die Abweisung der Beschwerde. Das Obergericht zieht in Erwägung: