4. Es sei die aufschiebende Wirkung gemäss Art. 315 Abs. 1 ZPO zu beschliessen. 5. Alle Verfahrenskosten und Parteientschädigungen seien zulasten der Gesuchsteller zu sprechen. Verfahrensanträge 1. Eventualiter, sei das Verfahren zu sistieren, bis nicht das Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid vom 23. August 2023 des Obergerichts (Verfahren Nr. KBE.2023.10) abgeschlossen sei. 2. Der Rechtsvertreter (Rechtsanwalt C._____) der Ersteigerer (A._____ und B._____) sei nicht zuzulassen und aus dem Verfahren auszuschliessen.