4. 4.1. Kommt der Gesuchsgegner der Aufforderung gemäss Ziff. 3 hievor nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, beauftragt das Gerichtspräsidium – auf schriftliches Gesuch der Gesuchsteller – die Regionalpolizei R._____ mit dem Vollzug gemäss Ziff. 1. 4.2. Allfällige Vollzugskosten hat der Gesuchsgegner zu tragen, wobei die Gesuchsteller einen entsprechenden Kostenvorschuss zu leisten haben.