Rechtsbegehren 5. Das Gesuch vom 19. Juni 2023 sei abzuweisen. 6. Alle Kosten- und Entschädigungsfolgen seien den Gesuchstellern aufzuerlegen." 2.3. Mit Eingabe vom 11. August 2023 nahm der Rechtsvertreter der Kläger zum vom Beklagten geltend gemachten Interessenkonflikt Stellung. 2.4. Mit Eingaben vom 21. und 24. August 2023 reichte der Beklagte weitere Stellungnahmen ein und stellte diverse "Verfahrensanträge", namentlich die Sistierung des Verfahrens. 2.5. Mit Entscheid vom 25. August 2023 erkannte der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg: