2.1 Die Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB (lit. a) 2.2 Eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 für jeden Tag der Nichterfüllung (lit. c) 2.3 Die Gesuchsteller seien zu ermächtigen, den Gesuchsgegner mit polizeilicher Hilfe und auf dessen Kosten auszuweisen (lit. d). -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Stellungnahme vom 10. Juli 2023 (Postaufgabe) stellte der Beklagte folgende Anträge: