" 1. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, den landwirtschaftlichen Betrieb Hof X.____, bestehend aus folgenden Grundstücken: […] innert richterlich zu bestimmender Frist, längstens jedoch innert 10 Tagen seit Rechtskraft bzw. Vollstreckbarkeit des Entscheids, in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand zu verlassen sowie sämtliche Schlüssel der benützten Gebäude an die Gesuchsteller auszuhändigen. 2. Der Gesuchsgegner sei bei Widerhandlungen gegen den richterlichen Entscheid gemäss Rechtsbegehren Ziff. 1 hiervor folgende Zwangsmassnahmen gemäss Art. 343 Abs. 1 ZPO anzudrohen: