"Seit der Übernahme des Mandates haben zwei mehrstündige umfangreiche Instruktionsgespräche stattgefunden, es wurden mindestens 4 bis 5 Eingaben ans Gericht verfasst, von der Gegenseite zum Teil mit 10 und mehr Seiten, was auch entsprechend lange Antworten nach sich zog. Bis jetzt war der Aufwand enorm […]. Der Ehemann ist Millionär, somit kann er sei[n]en Anwalt nach Belieben bezahlen. Es geht daher nicht an, dass sich die Unterzeichnende mit einem Honorar von Fr. 2'000.00 zufriedengeben muss, das würde heissen, schon lange nichts mehr zu machen, denn das Honora[r] ist längstens verbraucht oder den Fall pro bono zu führen, wozu überhaupt kein Anlass besteht."