9. März 2023 nachgereichten aktuellen Unterlagen, nochmals, im Rahmen eines neuen Gesuchs, ab Februar 2023 um einen (neuen) Kostenvorschuss, eventuell ab Februar 2023 um die unentgeltliche Rechtspflege nachgesucht. Die Verhandlung vom 26. Juni 2023 habe ca. zwei Stunden gedauert, zzgl. Anfahrtsweg, und im Vorfeld hätten die Parteien je etwa acht Rechtsschriften ausgetauscht. Der Gegenanwalt mache ein Honorar von über Fr. 8'000.00 geltend. Seine Honorarnote zeige, dass zwischen dem Anwalt und dem Klienten anders abgerechnet werde als nach dem pauschalen Anwaltstarif nach Praxis im Kanton Aargau, was an sich normal sei, sofern keine URP beansprucht werde.