Sie habe sich mit diesem Betrag vorerst zufriedengegeben, obwohl er im damaligen Zeitpunkt nur knapp kostendeckend gewesen sei. Im Februar bzw. März 2023 sei die Lage anders gewesen; der Kostenvorschuss sei verbraucht gewesen; es seien viele Rechtsschriften ausgetauscht worden, welche den Rahmen eines normalen Eheschutzverfahrens überschritten hätten. Darum - die Fr. 2'000.00 hätten nicht gereicht - habe sie im Februar 2023, mit am - 19 -