___ abzuschotten, weshalb er am 11. März 2022 die Vollstreckung der alternierenden Obhut beantragt habe. Obwohl die Klägerin mit Entscheid vom 1. Juli 2022 (unter Strafandrohung) verpflichtet worden sei, die alternierende Obhut zu dulden und zu deren Vollzug aktiv beizutragen, habe sie sich weder durch den Entscheid noch durch das von ihm gegen sie eingeleitete Strafverfahren beeindrucken lassen. Zwecks Kontaktunterbindung habe sie gegen ihn Strafanzeige wegen angeblicher sexueller Handlungen mit einem Kind eingereicht: Aus C._____ polizeilicher Videobefragung gehe hervor, - 13 -