Der Beklagte beharrt auf der Zuweisung der Obhut an ihn. Er bringt zusammengefasst vor, er sei seit der Trennung bis Anfang Februar 2022 C._____ Hauptbezugsperson gewesen; er habe sie unter der Woche ab Kindergar- ten-/Schulschluss bis am (späteren) Abend (Rückkehr der Klägerin) betreut. Ab Februar 2022 habe die Klägerin versucht, ihn von C._____ abzuschotten, weshalb er am 11. März 2022 die Vollstreckung der alternierenden Obhut beantragt habe.