4.2. Mit Berufungsantwort vom 15. September 2023 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung (soweit darauf einzutreten sei) sowie aller weiterer Begehren. 4.3. Am 3. Oktober 2023 äusserte sich der Beklagte zur Berufungsantwort der Klägerin. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2023 machte er Neuerungen geltend, wozu sich die Klägerin mit Eingabe vom 13. Oktober 2023 vernehmen liess. Der Beklagte wiederum äusserte sich am 23. Oktober 2023 zur Eingabe der Klägerin vom 13. Oktober 2023. -9- 5. 5.1. Mit als "Beschwerde" betitelter Eingabe vom 11. September 2023 beantragte die Klägerin, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen: