3.2. Eventualiter sei superprovisorisch […] wie folgt zu verfügen: 'In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 2.2. und 2.3. des Eheschutzentscheids […] wird der Berufungskläger […] berechtigt erklärt, C._____ auf eigene Kosten wie folgt zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen: - ab Oktober 2023 jeden Samstag oder Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr, - November 2023 bis Januar 2024 jedes zweite Wochenende von Samstag, 10:00 Uhr bis Sonntag, 17:00 Uhr; - Ab Februar 2024 jedes zweite Wochenende von Freitagabend (Schulschluss) bis Sonntagabend, 17:00 Uhr.' "