1.4. In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 3. des Eheschutzentscheides […] wird […] davon Vormerk genommen, dass sich der Wohnsitz von C._____ am Wohnsitz des Berufungsklägers […] befindet. 2. […] -8- 3. In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 4. des Eheschutzentscheides […] wird die Berufungsbeklagte […] verpflichtet, dem Berufungskläger […] an den Unterhalt [von C._____] jeweils auf den ersten eines jeden Monats […] CHF 500.-- zuzüglich […] Kinderzulagen zu bezahlen. 4.-6. […]