Dieser Entscheid wurde dem Beklagten am 25. August 2023 und der Klägerin am 1. September 2023 zugestellt. 4. 4.1. Gegen den Entscheid erhob der Beklagte am 4. September 2023 fristgerecht Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, wie folgt: "1. [Der angefochtene Entscheid sei] wie folgt neu zu fassen: '1. 1.1. In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 2.1. des Eheschutzentscheides […] wird […] C._____ […] unter die alleinige Obhut des Berufungsklägers […] gestellt.