1.2.2. In Ergänzung des Eheschutzentscheids […] hat die Übergabe [von] C._____ an den anderen Elternteil jeweils an einem neutralen Ort, durch eine Drittperson und in Abwesenheit des andern Elternteils stattzufinden. 1.3. In Abänderung von Dispositiv-Ziff. 2.4. des Eheschutzentscheids […] wird der Gesuchsgegner berechtigt erklärt, mit C._____ insgesamt zwei Wochen Ferien pro Jahr auf eigene Kosten zu verbringen, sobald das festgesetzte Besuchsrecht aufgegleist ist, mithin frühestens ab Februar 2024.