3.7. Am 9. Januar 2023 beantragte der Beklagte neu, unter Kosten- und Entschädigungsfolge: "1. In Abänderung von Ziff. 2 – 4 des Eheschutzentscheides […] sei wie folgt neu zu entscheiden: '2. 2.1. Die […] Obhut über [C._____] […] wird für die (Rest-)dauer des Ehescheidungsverfahrens […] dem Gesuchsgegner alleine zugeteilt. 2.2. (entfällt) 2.3. (unverändert) 2.4. (unverändert) 3. [Wohnsitz von C._____ am Wohnsitz des Gesuchsgegners]