3.2. Mit Klageantwort vom 10. August 2022 beantragte der Beklagte die kostenfällige Klageabweisung. 3.3. Am 22. August 2022 machte der Beklagte beim Gerichtspräsidium Q._____ das Ehescheidungsverfahren rechtshängig (OF.2022.48). 3.4. Mit Replik vom 10. Oktober 2022 beantragte die Klägerin u.a., unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge: "2. C._____ soll unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt werden und während der Abwesenheit der Mutter in der KITA betreut werden.