4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt [von] C._____ ab September 2020 [monatlich] CHF 600.00 zu bezahlen." 2. Mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Q._____ vom 1. Juli 2022 wurde die Klägerin in Vollstreckung des Entscheids vom 19. August 2020 verpflichtet, die alternierende Obhut gemäss Eheschutzentscheid zu dulden und aktiv zu deren Vollzug beizutragen (Verfahren SZ.2022.19). 3. 3.1. Am 1. Juli 2022 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q._____: "1. In Abänderung des Eheschutzurteils […] sei die Obhut über C._____ allein der Mutter zuzuteilen.