Familienrechtliches 3'519.00 3'519.00 Existenzminimum (ohne Steuern) + Steuern 1'180.00 1'170.00 + Überschussanteil 2'755.00 3'110.00 = gebührender 7'454.00 7'799.00 Unterhalt ./. Einkommen 4'000.00 4'800.00 Unterhalt (gerundet) 3'450.00 3'000.00 Diese Beträge sind in allen Phasen tiefer als die vorinstanzlich der Beklagten zugesprochenen Unterhaltsbeiträge (vgl. Prozessgeschichte Ziff. 1.7). Dies führt zur teilweisen Gutheissung der Berufung des Klägers.