pensionierten (ab 1. Juli 2023) Kläger sind keine Abzüge für Berufsauslagen vorzunehmen. Kirchensteuern bezahlen der Kläger und die Beklagte nicht (Steuererklärung 2021 [Steuerberechnung]). Beide Parteien sind in R._____ steuerpflichtig; der Kläger zum Tarif B (mit Kindern), die Beklagte zum Tarif A. - 38 -