Bericht (Berufungsantwortbeilage 5) aufgeführten "Schlafapnoesyndrom" als glaubhaft; inwiefern sich diese Problematik auf die Höhe der von ihr selbstgetragenen Gesundheitskosten auswirken soll, vermochte die Beklagte aber nicht aufzuzeigen, zumal der Gesamtbetrag von Fr. 3'651.55 für selbstbetragene Krankheits- und Unfallkosten auch die Position "Optiker" von Fr. 1'450.00 umfasst, die wohl nicht mit der chronischen Darmerkrankung im Zusammenhang stehen dürfte. Insgesamt vermochte die Beklagte mit ihrer Auflistung für 9 Monate nicht glaubhaft zu - 36 -