Zum Beleg ihrer Gesundheitskosten hat die Beklagte in erster Instanz den Auszug für die Steuererklärung 2022 eingereicht (Duplikbeilage 15). Daraus ergeben sich Fr. 2'363.50 selbstgetragene Krankheits- und Unfallkosten. Als Verhandlungsbeilage 4 legte sie am 19. Juni 2023 eine ärztliche Bestätigung von Dr. med. I._____, J._____, vom 6. Juni 2023 ins Recht. Darin ist vermerkt, dass bei der Beklagten im Mai 2015 eine chronischentzündliche Darmerkrankung (Colitis ulcerosa) diagnostiziert worden sei, welche seither fast durchgehend mit Medikamenten habe therapiert werden müssen.