Die Beklagte wendet ein, bei den (ohnehin verspätet) eingereichten Berichten handle es sich um persönliche Dokumente, die der Kläger entweder in der Funktion als ihr Hausarzt oder durch eine widerrechtliche Durchsuchung ihrer Unterlagen – sprich unrechtmässig – erlangt habe. Inhaltlich bestätigten sie die jahrelange Behandlungsnotwendigkeit. Die Gesundheitskosten von Fr. 197.00 seien in ihrem Bedarf des Jahres 2022 zu berücksichtigen. Ihre Beschwerden hätten sodann durch den Stress der Verfahren und die Schikanen des Klägers zugenommen. Zur chronischen Darmerkrankung sei eine Schlafproblematik mit Krankheitswert dazugekommen;