Der Kläger verliert im Berufungsverfahren kein Wort dazu, weshalb die Beklagte nunmehr – in anderer Anstellung – plötzlich ein deutlich höheres Einkommen, denn als Angestellte in seiner Arztpraxis erzielen sollte. Er verheddert sich offensichtlich in einem argumentativen Widerspruch, nachdem er ein monatliches Nettoeinkommen der Beklagten von Fr. 4'800.00 über Jahre hinweg als angemessen erachtet hat.