Schweizerinnen verdienten im Median Fr. 6'368.00; davon seien 12 % abzuziehen (Berufung, S. 49 ff.). Die Beklagte bestreitet, selbstverschuldet nicht die ganzen Taggelder erhalten zu haben. Sie habe belegt, dass ihr der Kläger durch seine Eingabe vom 31. Oktober 2022 an die Öffentliche Arbeitslosenversicherung mit di- - 31 -