den Jahresabschluss 2022 werde wohl im Oktober oder November sein, so dass der Abschluss Ende Jahr fertig sei. Dieser werde immer Ende Jahr gemacht, seit 1996 (act. 240). Der angefochtene Entscheid wurde dem Kläger am 23. August 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellt (act. 328); am 1. September 2023 erhob der Kläger Berufung. Die damit eingereichten Beilagen 6, 7 und 8 (Bilanz und Erfolgsrechnung per 31. Dezember 2022 vom 29. August 2023, inkl. Kontendetails) wurden zwar erst nach Fällung des angefochtenen Entscheids produziert.