Dem Kläger gelinge der Nachweis einer Geschäftsaufgabe auch mit den eingereichten Berufungsbeilagen nicht: Im Abschluss per Ende Juni 2023 fehlten insb. Angaben zu ausstehenden Honoraren als transitorische Aktiven oder Debitoren; die Praxisräumlichkeiten stünden ihm noch bis Ende März 2024 zur Verfügung und er könne auch andernorts weiter praktizieren, auch via Zoom von Zuhause aus; der Austritt aus dem E.__