Teilrente (Fr. 4'084.85). Er habe somit von April bis Juni 2023 eine persönliche PK-Rente von je Fr. 6'211.35 erhalten. Aufgrund seiner Pensionierung zu 100 % per 1. Juli 2023 habe der Kläger monatliche Renteneinnahmen von Fr. 11'383.05 (PK, AHV), zzgl. Kinderrenten und -zulagen. Dass er sich aber aus dem Erwerbsleben zurückgezogen habe, werde bestritten, und falls ja, wäre die Praxisaufgabe in Schädigungsabsicht erfolgt: Die Fortführung der Erwerbstätigkeit habe dem bisherigen Wunsch des Klägers und auch dem Lebensplan der Parteien entsprochen. Der Kläger habe am 19. Juni 2023 noch betont, seine Berufstätigkeit zwar reduziert zu haben, aber bis auf weiteres nicht aufgeben zu wollen.