Betreffend Rückstellungen / Arbeitsgerichtsprozess (und dessen Auswirkungen auf ihr eigenes Einkommen) bringt die Beklagte vor: Dass ihr die Vorinstanz für den Prozess vor Arbeitsgericht das Rechtsschutzinteresse entzogen habe, sei ein absoluter Blödsinn. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass ein Unterhaltsberechtigter nach Festlegung seines Unterhaltsanspruchs rückwirkend Einkommen verzeichnen könnte. In solchen Fällen könne der Richter auch in Eheschutzverfahren analog zu Art.