Auf den ersten Blick sei der Abschluss fehlerhaft. Der geltend gemachte Aufwand sei wenigstens um die Rückstellungen (Fr. 90'000.00), die Einlage in die Pensionskasse (Fr. 36'000.00) und die AHV-Prämien Personal (Fr. 4'175.00), d.h. um insgesamt Fr. 130'175.00 zu erhöhen, womit ein Gewinn von mindestens Fr. 119'501.40 resultiere, der etwa demjenigen der Vorjahre entspreche. Der Abschluss per 30. Juni 2023 sei provisorisch und unvollständig; der Kläger müsse sich diesbezüglich grundsätzlich dieselbe Kritik gefallen lassen wie für das Vorjahr. Der Abschluss sei fingiert. Betreffend Rückstellungen /