Fr. 2'390.00, PK-Rente Fr. 2'126.50) auszugehen. Wie sich aus den Abschlüssen 2022 und 2023 (per Pensionierung) seiner Einzelfirma, welche echte Neuerungen seien, ergebe, habe seine Einzelfirma Verluste von je über Fr. 10'000.00 verbuchen müssen. Er habe nicht zusätzlich Fr. 10'170.00 pro Monat verdient. Die Verluste resultierten insb. wegen den Rückstellungen für den von der Beklagten gegen ihn am 28. Februar 2023 angestrengten Arbeitsgerichtsprozess; sie sei der Meinung, er hätte ihr nicht fristlos kündigen dürfen. Er sei aber überzeugt, dass ihr nichts zustehe.