Der Kläger wendet ein, er habe sich genötigt gesehen, seine Pensionierung nun sofort und für das Gericht überzeugend zu vollziehen, nachdem ihm die Vorinstanz nicht geglaubt habe, dass er mit der Praxisaufgabe begonnen habe. Er habe sich per 30. Juni 2023 100 % pensionieren lassen. Er könne nicht gezwungen werden, über sein ordentliches Pensionsalter hinaus zu arbeiten, und erst recht – wegen des Schulstufenmodells – nicht 100 %; er wolle und müsse das nicht. Damit erhöhe sich seine monatliche PK-Rente per 1. April 2023 um Fr. 4'084.85 und per 1. Juli 2023 um weitere Fr. 2'762.70. Inkl.