Seine Behauptung, im Gegensatz zu den Vorjahren seit 2022 keinen Gewinn mehr zu erzielen, sei wenig glaubhaft, da er gemäss eigenen Aussagen noch nicht mit der Praxisaufgabe begonnen habe. Zudem habe er gesagt, dass er seine Patienten nicht im Stich lassen könne, er habe noch keinen Nachfolger gefunden und noch keinen Patienten an eine andere Praxis übergeben. Weiter habe der Kläger bestätigt, dass er noch neue Patienten annehme. Selbst wenn der Kläger – wie er behaupte – weniger Neuzugänge habe, so bedeute das nicht automatisch, dass er weniger Umsatz generiere.