Bei selbständiger Erwerbstätigkeit besteht das relevante Einkommen aus dem Reingewinn, wobei – um ein einigermassen zuverlässiges Resultat zu erreichen und Einkommensschwankungen Rechnung zu tragen – auf das Durchschnittseinkommen mehrerer – in der Regel der letzten drei – Jahre abgestellt werden sollte. Auffällige, d.h. besonders gute oder besonders schlechte Abschlüsse können weggelassen werden. Nur bei stetig sinkenden oder stetig steigenden Erträgen gilt der Gewinn des letzten Jahres als - 22 -