Replikbeilage 23 letzte Seite]). Zusammenfassend ergibt sich somit bezüglich des letzten ehelichen Lebensstandards während des Zusammenlebens der Parteien, dass die vierköpfige Familie nach Deckung ihres familienrechtlichen Bedarfs über einen monatlichen Überschuss von rund Fr. 9'871.00 (Fr. 18'637.00 – Fr. 8'766.00) verfügt hat. Bei Zuweisung dieses Überschusses an die Parteien und die beiden minderjährigen Töchter nach grossen und kleinen Köpfen (vgl. E. 5.1 oben) ergibt sich, dass der eheliche Lebensstandard der Parteien ihrem jeweiligen aktuellen Bedarf (inkl. Steuern) zuzüglich Fr. 3'290.00 entspricht.