O., S. 877 m.H.). Weil zum Nachweis des zuletzt gelebten Standards in der Referenzperiode der letzten zwölf Monate vor der Trennung häufig die benötigten Unterlagen fehlen, oft auch bereits der Trennungszeitpunkt strittig ist (was infolge Eventualausführungen zu sämtlichen infrage kommenden Referenzperioden zur Aufblähung des Verfahrens führen würde) und ohnehin fraglich erscheint, ob die letzten Monate unmittelbar vor der Trennung zur Ermittlung des zuletzt gelebten ehelichen Standards taugen (da in der Regel eine Trennung nicht aus heiterem Himmel erfolgt), ist zur Bestimmung des zuletzt gelebten ehelichen Standards