Die Rückstellungen in die 3. Säule hätten dem Lebensstandard der Parteien entsprochen und (wie die PK-Einkäufe) ihren Lebensstandard nicht spürbar beschränkt. Neben dem Geschäftsgewinn habe der Kläger jahrelang sehr hohe Leistungen aus Sozialversicherungen erhalten, die zwischenzeitlich weggefallen seien und von der Vorinstanz nicht berücksichtigt worden seien. Als Erklärung für die Ersparnisbildung komme auch in Frage, dass (so sinngemäss die nur schwer nachvollziehbaren Ausführungen der Beklagten) in den Vermögenswerten der Parteien Eigengut der Beklagten enthalten sei.