Die Parteien hätten damit insgesamt Fr. 1'973'536.00 in die Pensionskasse und in die 3. Säule einbezahlt. In derselben Zeit sei ihr Vermögen von Fr. 207'363.00 (2008) um Fr. 1'320'144.00 auf Fr. 1'527'507.00 (2021) angewachsen. Total hätten die Parteien Fr. 3'293'680.00 beiseitegelegt. Die Sparquote entspreche der Differenz zwischen dem Vermögensstand bei Eheschluss (der Einfachheit halber sei auf das Steuerjahr 2008 abzustellen [Fr. 207'363.00]) und demjenigen ein halbes Jahr vor der Trennung (Fr. 3'293'680.00); diese ergebe eine durchschnittliche Sparquote von 24 % (Berufung, S. 35 ff. und 49). Die Beklagte wendet in ihrer Berufungsantwort (S. 16, Ziff.