4. 4.1. In erster Instanz hatte der Kläger (schon) argumentiert, gestützt auf Art. 125 Abs. 3 Ziff. 3 ZGB (analog) könne Ehegattenunterhalt versagt oder gekürzt werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre, insb. weil die berechtigte gegen die verpflichtete (oder eine dieser nahe verbundene) Person eine schwere Straftat begangen habe. Der Mordversuch der Beklagten an Tochter C._____ erfülle diese Voraussetzung (act. 121).