Kläger (Überschüsse) Beklagte (Mankos) 26.06.2022 - 31.12.2022 Fr. 10'755.00 Fr. 3'049.00 01.01.2023 - 30.09.2023 Fr. 10'443.00 Fr. 919.00 ab 01.10.2023 Fr. 10'343.00 Fr. 219.00 Der nach Ausgleich der Mankos der Beklagten verbleibende Gesamtüberschuss (der Kläger habe keine Sparquote glaubhaft machen können) wurde den Parteien je zur Hälfte zugewiesen, so dass sich folgender (gerundeter) Ehegattenunterhalt für die Beklagte ergab: