2.5. Am 23. Oktober 2023 (Postaufgabe) reichte die Beklagte ein von ihr persönlich verfasstes Schreiben ein. Zudem überbrachte sie am 21. November 2023 dem Obergericht ebenfalls persönlich Unterlagen. Mit (innert zweimal erstreckter Frist erstatteter) Replik vom 21. November 2023 hielt der Kläger an seinen Berufungsbegehren fest. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 reichte die Beklagte neue Unterlagen (Krankenkassenpolice 2024) ein. Zu dieser Eingabe äusserte sich der Kläger mit Eingabe vom 21. Dezember 2023. 2.6. Mit Eingabe vom 8. Februar 2021 reichte die Beklagte neue Unterlagen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: