"4. Es wird festgestellt, dass der Barunterhalt der Töchter […] durch die Kinderrenten der AHV und Pensionskasse gedeckt ist. […] 6. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an den persönlichen Unterhalt monatlich […] zu bezahlen: - Fr. 6'900.00 ab 26. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 - Fr. 5'680.00 ab 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 -3- - Fr. 5'280.00 ab 1. Oktober 2023 7. Bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen ausgegangen: