1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2023) für den Betrag von dreimal Fr. 770.00, insgesamt Fr. 2'310.00, definitive Rechtsöffnung erteilt. Im Umfang von Fr. 770.00 (Unterhaltsbeitrag für Juli 2023) wird das Rechtsöffnungsgesuch abgewiesen. 2. Die von der Gesuchstellerin mit Kostenvorschuss in gleicher Höhe bereits bezahlte Spruchgebühr von Fr. 250.00 ist zu 25 % von der Gesuchstellerin und zu 75 % vom Gesuchsgegner zu tragen, so dass die Gesuchstellerin -7-