3.3. Zusammenfassend ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. In Abänderung von Dispositiv-Ziffer 1 des angefochtenen Entscheids ist die definitive Rechtsöffnung nur im Umfang von Fr. 2'310.00 (Unterhaltsbeiträge von je Fr. 770.00 für März 2023, Mai 2023 und Juni 2023) zu erteilen.