Zumindest diese ausstehenden Zahlungen von Fr. 2‘412.75 seien vom Betrag von Fr. 3‘080.00, für welchen Rechtsöffnung erteilt worden sei, abzuziehen. Seine Forderungen seien aber noch weit höher, weshalb der Entscheid des -5- Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 16. August 2023 zu annullieren sei.