3. 3.1. Gegen diesen ihm am 23. August 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 28. August 2023 (Postaufgabe am 30. August 2023) Beschwerde, ohne einen konkreten Antrag zu stellen. 3.2. Am 9. September 2023 reichte der Beklagte eine weitere Eingabe ein. 3.3. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 reichte die Klägerin eine Beschwerdeantwort ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: