2.4. Am 15. August 2023 reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein. 2.5. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 16. August 2023: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 13.06.2023) für den Betrag von viermal Fr. 770.00, insgesamt für Fr. 3'080.00, definitive Rechtsöffnung erteilt. -3-