1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 13. Juni 2023 für eine Forderung von Fr. 5'265.00. In der Rubrik "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Unterhaltsbeiträge für G._____ / A._____, vom März 2023 Fr. 1'605.00 + Fr. 450.00 (Familienund Kinderzulage); fällig seit 01.03.2023. Unterhaltsbeiträge für G._____ / A._____, von Mai bis Juni 2023 Fr. 1605.00 monatlich". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 30. Juni 2023 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.